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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hundepension Gute Schnute - Lara Kroy - Forststraße 18, 89447 Zöschingen

Durch die Buchung der zeitweisen Unterbringung und Betreuung eines Hundes erklärt sich der Hundehalter mit den folgenden Geschäftsbedingungen einverstanden.

1. Eigentümer

Der Hundehalter bestätigt, dass er rechtmäßiger Eigentümer des in Betreuung gegebenen Hundes ist.

2. Angaben zum Hund / Betreuung

Vor der ersten Aufnahme sind im Fragebogen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben insbesondere zum Gesundheitszustand, Sozialverhalten sowie zu Besonderheiten oder Verhaltensauffälligkeiten des Hundes zu machen. Änderungen sind vor jeder weiteren Buchung unaufgefordert mitzuteilen.

Der Hundehalter ist verpflichtet, ansteckende Krankheiten oder die Läufigkeit einer Hündin unverzüglich vor Betreuungsbeginn bekannt zu geben.

Der Hundehalter bestätigt, dass:

  • von seinem Hund keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht,

  • eine gültige Hundehaftpflichtversicherung besteht.

Eine Kopie der Haftpflichtversicherung ist bei der ersten Buchung vorzulegen.
Für Schäden, die durch den Hund verursacht werden, haftet ausschließlich der Hundehalter.

Die Hunde werden artgerecht betreut, in einem separaten, wohnlich eingerichteten Gebäude mit mehreren Räumen. Zusätzlich steht ein sicher eingezäunter Hof zur Verfügung. Spaziergänge sorgen für weitere Bewegung.

Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich in Gruppenhaltung mit Sozialkontakt zu anderen Hunden, daher werden nur nur sozialverträgliche Hunde aufgenommen. Eine dauerhafte räumliche Trennung ist im Notfall möglich.
Die Zusammenführung erfolgt unter Aufsicht und nach fachkundiger Einschätzung. Dennoch kann es zu Auseinandersetzungen oder Verletzungen zwischen den Hunden kommen. Dieses Risiko ist dem Hundehalter bewusst.

3. Impfungen / Parasiten

Der Hund muss bei Abgabe über einen gültigen Impfschutz gegen

  • Staupe (S)

  • Hepatitis (H)

  • Parvovirose (P)

  • Tollwut (T)

  • Leptospirose (L)

verfügen.

Der Impfpass wird bei Abgabe kontrolliert und für die Dauer des Aufenthalts einbehalten.

Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund:

  • gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist,

  • frei von Ektoparasiten (z. B. Flöhe, Zecken) ist,

  • frei von Endoparasiten (z. B. Würmer) ist

und entsprechend vor Betreuungsbeginn behandelt wurde.

4. Ablehnung der Aufnahme / Abbruch der Betreuung

Die Hundepension behält sich vor, einen Hund aus folgenden Gründen abzulehnen:

  • fehlende Haftpflichtversicherung

  • kein gültiger Impfpass

  • Trächtigkeit

  • offene oder behandlungsbedürftige Wunden

  • ansteckende Krankheiten

Läufige Hündinnen dürfen nach Absprache in die Betreuung kommen.

Sollte sich das Verhalten des Hundes während der Betreuung erheblich verändern, insbesondere wenn er aggressiv ist, dauerhaft starken Stress zeigt oder eine Gefahr für Menschen oder Tiere darstellt, ist die Hundepension berechtigt, die Betreuung mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Der Hundehalter oder der Notfallkontakt muss den Hund in diesem Fall umgehend abholen.

5. Fütterung / Medikamente

Das Futter ist vom Hundehalter für die gesamte Dauer des Aufenthalts mitzubringen.

Für gesundheitliche oder körperliche Reaktionen, die aus einer Futterumstellung, dem mitgebrachtem Futter oder unvollständigen Angaben zu Unverträglichkeiten entstehen, übernimmt die Hundepension keine Haftung.

Die Gabe von Medikamenten erfolgt nur nach schriftlicher Anweisung des Hundehalters.
Für Nebenwirkungen oder ausbleibende Wirkungen haftet die Hundepension nicht, sofern sie die Verabreichung entsprechend der Anweisung durchgeführt hat.

6. Krankheit / Verletzung / tierärztliche Versorgung

Erkrankt oder verletzt sich der Hund während des Aufenthalts, wird der Hundehalter unverzüglich informiert, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Sind der Hundehalter und der benannte Notfallkontakt nicht erreichbar oder liegt ein medizinischer Notfall vor, ist die Hundepension berechtigt und verpflichtet, im Interesse des Tierwohls eigenständig einen Tierarzt auszuwählen und notwendige Behandlungen durchführen zu lassen. Dies gilt auch für diagnostische Maßnahmen, Narkosen oder operative Eingriffe, sofern diese nach tierärztlicher Einschätzung erforderlich sind.

Der Hundehalter erklärt sich hiermit ausdrücklich mit einer tierärztlichen Behandlung im Notfall einverstanden.

Die Entscheidung über Art und Umfang der medizinischen Maßnahmen trifft der behandelnde Tierarzt nach fachlicher Einschätzung.

Sämtliche entstehenden Tierarzt-, Behandlungs- und Fahrtkosten sind vom Hundehalter zu tragen.

Im Todesfall wird der Hundehalter oder der Notfallkontakt unverzüglich informiert.

7. Haftung

Für mitgebrachte Gegenstände (z. B. Körbchen, Decken, Spielzeug) wird keine Haftung übernommen.

Die Hundepension haftet für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Hundepension nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

Eine Haftung besteht insbesondere nicht für Schäden,

  • die Hunde einander zufügen,

  • die durch Ausbruch oder Entlaufen des Hundes entstehen,

  • die durch Überklettern oder Beschädigen der Einzäunung entstehen,

  • die bei Spaziergängen entstehen,

  • die durch Einwirkung Dritter entstehen,

sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Hundepension vorliegt.

Ebenso wird keine Haftung übernommen, falls eine Hündin während des Aufenthalts gedeckt wird, insbesondere bei fehlenden oder unzutreffenden Angaben des Hundehalters.

8. Buchung / Abgabe / Zahlung

Buchungen per Telefon, schriftlich oder vor Ort sind verbindlich.
Eine Erstbuchung ist nur möglich, wenn Fragebogen und AGB vollständig vorliegen und ein erfolgreicher Probetag stattfand.

Der erste Buchungstag ist der Tag der Abgabe, der letzte der Tag der Abholung.

Für Abgabe und Abholung gibt es Zeitfenster, in denen feste Termine vereinbart werden.
Die Abholung erfolgt ausschließlich durch den Hundehalter oder durch eine von ihm zuvor benannte und bevollmächtigte Person.

Der Übernachtungspreis wird pro angefangenem Tag berechnet, der Tagespreis pro Tag der Tagesbetreuung, den der Hund in der Pension verbringt.

Ausnahmen:

  • Abholung morgens zwischen 7:30 und 9:30 Uhr ist kostenlos

  • Abholung nachmittags zwischen 16:00 und 18:00 Uhr: Es wird nur der Tagespreis berechnet.

Die Zahlung erfolgt bar bei Abholung.

Stornierungsbedingungen:

  • 21 Tage vor Betreuungsbeginn, kostenfrei

  • 20 Tage oder weniger vor Betreuungsbeginn → 30 % der Buchungssumme

  • 13 Tage oder weniger vor Betreuungsbeginn → 50 % der Buchungssumme

  • Nichterscheinen oder Storno am Abgabetag → 100 % der Buchungssumme

Bei vorzeitiger Abholung bleibt der volle Buchungsbetrag fällig.

9. Nichtabholung des Hundes

Wird der Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und werden keine neuen Absprachen getroffen, ist die Hundepension berechtigt, für die weitere Unterbringung die regulären Betreuungskosten zu berechnen.

Erfolgt die Abholung nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem vereinbarten Abholdatum und ist der Hundehalter trotz schriftlicher Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht erreichbar oder kommt seiner Abholpflicht nicht nach, ist die Hundepension berechtigt, den Hund in die Obhut eines Tierheims oder einer geeigneten Tierschutzorganisation zu übergeben.

Die Eigentumsrechte des Hundehalters bleiben hiervon unberührt.

Alle bis dahin entstandenen Unterbringungs- und Folgekosten trägt der Hundehalter.

10. Datenschutz

Die im Rahmen der Betreuung erhobenen Daten des Hundehalters werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung der Betreuung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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